#11

RE: Teehybriden durch Steckhölzer zu vermehren?

in Anzucht und Vermehrung 19.06.2008 16:04
von Wolfgang • Hängemattentester | 2.252 Beiträge

Ich habe mich mal ein wenig damit beschäftigt. Es gibt in Deutschland für alles ein Gesetz. Dieses hier nennt sich praktischerweise 'Sortenschutzgesetz'.

Zitat:

§ 10a Beschränkung der Wirkung des Sortenschutzes

(1) Die Wirkung des Sortenschutzes erstreckt sich nicht auf Handlungen nach § 10 Abs. 1

1. im privaten Bereich zu nicht gewerblichen Zwecken,
2. zu Versuchszwecken, die sich auf die geschützte Sorte beziehen,
3. zur Züchtung neuer Sorten sowie in § 10 Abs. 1 genannte Handlungen mit diesen Sorten
mit Ausnahme der Sorten nach § 10 Abs. 2.


Zitat Ende.

Die folgenden Absätze befassen sich mit Sonderregelungen für die Landwirtschaft.

Der in Bezug genommene § 10 lautet - Zitat:

§ 10 Wirkung des Sortenschutzes

(1) Vorbehaltlich der §§ 10a und 10b hat der Sortenschutz die Wirkung, daß allein der
Sortenschutzinhaber berechtigt ist,
1. Vermehrungsmaterial der geschützten Sorte
a) zu erzeugen, für Vermehrungszwecke aufzubereiten, in den Verkehr zu bringen, einoder
auszuführen oder
b) zu einem der unter Buchstabe a genannten Zwecke aufzubewahren,
2. Handlungen nach Nummer 1 vorzunehmen mit sonstigen Pflanzen oder Pflanzenteilen
oder hieraus unmittelbar gewonnenen Erzeugnissen, wenn zu ihrer Erzeugung
Vermehrungsmaterial ohne Zustimmung des Sortenschutzinhabers verwendet wurde und
der Sortenschutzinhaber keine Gelegenheit hatte, sein Sortenschutzrecht hinsichtlich
dieser Verwendung geltend zu machen.
(2) Die Wirkung des Sortenschutzes nach Absatz 1 erstreckt sich auch auf Sorten,
1. die von der geschützten Sorte (Ausgangssorte) im wesentlichen abgeleitet worden
sind, wenn die Ausgangssorte selbst keine im wesentlichen abgeleitete Sorte ist,
2. die sich von der geschützten Sorte nicht deutlich unterscheiden lassen oder
3. deren Erzeugung die fortlaufende Verwendung der geschützten Sorte erfordert.
(3) Eine Sorte ist eine im wesentlichen abgeleitete Sorte, wenn
1. für ihre Züchtung oder Entdeckung vorwiegend die Ausgangssorte oder eine andere
Sorte, die selbst von der Ausgangssorte abgeleitet ist, als Ausgangsmaterial
verwendet wurde,
2. sie deutlich unterscheidbar ist und
3. sie in der Ausprägung der Merkmale, die aus dem Genotyp oder einer Kombination von Genotypen der Ausgangssorte herrühren, abgesehen von Unterschieden, die sich aus der verwendeten Ableitungsmethode ergeben, mit der Ausgangssorte im wesentlichen übereinstimmt.


Zitat Ende.

Also: Vermehrung für den privaten, nicht gewerblichen Bereich ist kein Problem.

LG Wolfgang
zuletzt bearbeitet 19.06.2008 16:06 | nach oben springen

#12

RE: Teehybriden durch Steckhölzer zu vermehren?

in Anzucht und Vermehrung 19.06.2008 16:12
von manfredm • Moderator | 861 Beiträge
Zitat von Wolfgang
Ich habe mich mal ein wenig damit beschäftigt. Es gibt in Deutschland für alles ein Gesetz. Dieses hier nennt sich praktischerweise \'Sortenschutzgesetz\'.
...

Also: Vermehrung für den privaten, nicht gewerblichen Bereich ist kein Problem.


Puh! Diese Zusammenfassung des Zitates war dringend notwendig .
Manfred
zuletzt bearbeitet 19.06.2008 16:51 | nach oben springen





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