Zitat von trollbraut im Beitrag #30
Ende letzten Jahres haben die Hausbesitzer vom Garten gegenüber beschlossen Ihre Bäume radikal zu entfernen.
Mal eine Frage... Dürfen die das denn so einfach?
Bei uns ist es meiner Kenntnis nach so, dass man für einen Baum mit einem bestimmten (recht geringen) Stammumfang eine Fällgenehmigung benötigt. Die man nicht so einfach bekommt.
Und wiederum unter bestimmten Umständen muss man für eine Ersatzpflanzung sorgen.
Unser Gartenbaum zum Beispiel musste vom Bauunternehmen als eine solche Ersatzpflanzung gepflanzt werden, weil für den Bau des Hauses etwas gefällt werden musste.
Ebenso gegenüber - und die Besitzer haben den Baum auch schon umgelegt. Ich warte nur darauf, dass das rauskommt, und was dass dann für ein Bußgeld kostet....
.